Individuelle Gesundheitsleistungen

Gynäkologie

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind medizinische Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind und daher privat bezahlt werden müssen.

Zu den gynäkologischen IGeL gehören zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen, oder Krebsvorsorge-Tests, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen. Wir beraten Sie im Vorfeld ausführlich über die Vor- und Nachteile der jeweiligen IGeL.

Abstrich-Krebs­früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chung

Ab 01.01.2020 haben sich die Inhalte der Krebsfrüherkennungsunterschung geändert.

Ab dem 35. Lebensjahr findet nur noch alle drei Jahre eine zytologische Unterschung statt. Bei Patienten ohne Gebärmutter (Zustand nach OP) wird keine zytologische Unterschung mehr von den Krankenkassen übernommen.

Da eine regelmäßige zytologische Untersuchung sinnvoll ist, bieten wir diese Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.

Verbesserter Krebs­früh­er­ken­nungs­ab­strich

Im Rahmen der Krebsfrüherkennung wird der Abstrich des Muttermunds von der Krankenkasse bezahlt. Eine regelmäßige Teilnahme am Früherkennungsprogramm bietet die höchste Sicherheit.

Beim Abstrich kann es aber vorkommen, dass die Zellen in verschiedener Dicke auf den Objektträger aufgetragen werden, sodass zu viele Zellen auf einer Stelle sind und diese sich dann überlappen. Zudem kommt es durch Scheidensekret und Bakterien zu Verunreinigungen.

Der ThinPrep Test bietet noch deutlich höhere Sicherheit durch eine spezielle maschinelle Aufarbeitung des Probematerials, welches in Flüssigkeit gelöst wird. Diese Untersuchung wird zusätzlich zum üblichen Abstrich durchgeführt.

Vaginalsonographie

Die Untersuchung mit Ultraschall im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung.

Die übliche gynäkologische Untersuchung zur Befunderhebung durch das Austasten des Bauchraumes von der Scheide aus, z.B. im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung ist aufgrund von anatomischen Gegebenheiten (bspw. Dicke der Bauchdecke), möglichen Verspannungen der Bauchdeckenmuskulatur sowie durch die begrenzte Reichweite der untersuchenden Finger in ihrer Aussagekraft begrenzt. Auch können Binnenstrukturen, bspw. die Schleimhaut in der Gebärmutter oder das Innere der Eierstöcke, natürlich nicht erfasst werden.

Aus diesem Grund ist die Ergänzung dieser Untersuchung durch eine Ultraschalluntersuchung von der Scheide aus sinnvoll.

Hierbei können die Beckenorgane wie Gebärmutter, Eierstöcke, Harnblase sowie die Bereiche entlang der großen Beckengefäße (evtl. vergrößerte Lymphknoten) beurteilt werden. Auch die Flüssigkeit zwischen den Organen kann entdeckt werden als Hinweis auf die verschiedenen Erkrankungen.

Die Ultraschalluntersuchung ist im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung nicht vorgesehen und wird von den Kassen bei fehlender medizinischer Indikation nicht vergütet.

Brustsonographie

Jede 8. bis 9. Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs.

Aus diesem Grund ist die monatliche Selbstuntersuchung der Brüste durch die Frau, möglichst nach der Periodenblutung und die mindestens einmal jährliche Untersuchung beim Frauenarzt unbedingt notwendig.

Die im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung vorgesehene Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhlen ist aufgrund der anatomischen Gegebenheiten (z. B. Größe der Brust, Kleinheit eines Knoten, Relation von Fett- zu Drüsengewebe, Wassereinlagerung, knotige Brüste, usw.) in ihrer Aussagekraft begrenzt.

Eine sinnvolle Ergänzung zu dieser Form der Untersuchung ist die Screening Untersuchung der Brüste mit dem Ultraschall in den Fällen, bei denen keine medizinische Indikation dazu besteht. Durch sie können auch nicht tastbare Befunde entdeckt werden.

Auch diese Untersuchung ist im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung nicht vorgesehen und wird deshalb von den Kassen nicht vergütet.

Untersuchungszimmer mit Liege und Ultraschall
Untersuchugnszimmer mit Liege und Ultraschall.

Untersuchung auf Blut im Stuhl

Eine der häufigsten Krebsformen ist der Darmkrebs. Hier wurden die Leistungen der Krebsfrüherkennung eingeschränkt. Die Untersuchung auf Blut im Stuhl wird nur zwischen 50 und 55 Jahren jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Alternativ können zwei Darmspiegelungen mit 55 und 65 Jahren durchgeführt werden.

Der von uns angebotene Stuhltest auf so genanntes occultes Blut ist deutlich aussagekräftiger als alle bisher bekannten Standardtests. Es gibt auch keine Ergebnisverfälschung durch Vitamine, Nüsse oder Fleischbestandteile in der Nahrung.